


Eine Aktion ist gültig ("gültige Aktion"), wenn der User sie freiwillig und bewusst durchgeführt hat und sie weder durch den Publisher noch automatisch generiert und ihre Protokollierung nicht manipuliert wurde. Wiederholte und/oder kurzzeitig aufeinander folgende Aktionen desselben Users sind nicht gültig. Die Aktion "sale" ist zudem nicht gültig, wenn der User innerhalb von zwei Wochen ein gesetzliches Widerrufsrecht oder Rückgaberecht ausgeübt hat.
Der Publisher kann nach Anmeldung und Registrierung die vom Advertiser auf der Pelvit-Plattform angelegten Programme einsehen und sich für eingestellte Werbeinhalte und Aktionsbeschreibungen bewerben. Der Advertiser kann die Bewerbung einsehen. Akzeptiert der Advertiser einen Publisher und die von ihm angemeldeten Webseiten und/oder E-Mails, ermöglicht die Pelvit-Plattform die Platzierung der Werbung auf den angemeldeten Webseiten und/oder E-Mails.
Die Pelvit-Plattform protokolliert die Durchführung der Aktionen. Die protokollierten Daten werden an den Advertiser weitergeleitet. Pelvit rechnet nach Bestätigung des Advertisers die Vergütungen für gültige Aktionen auf Basis der protokollierten Daten ab.
Für die Teilnahme an dem Pelvit Affiliate Netzwerk gelten folgende Bedingungen:
II. Besondere Teilnahmebedingungen für den Advertiser
1. Rechte und Pflichten des Advertisers
1.1
An dem Pelvit Affiliate Netzwerk darf als Advertiser nur teilnehmen, wer mindestens 18 Jahre alt ist und ein Bankkonto unterhält. Ist der Advertiser Unternehmer, hat er seine Steuernummer anzugeben und auf Anforderung einen Gewerbenachweis und/oder einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Der Advertiser ist verpflichtet, seine Registrierungsdaten jederzeit aktuell zu halten. Dies gilt insbesondere für seine Anschrift und seine Bankverbindung.
1.2
Vertragspartner von Pelvit ist der Advertiser, auch dann, wenn der Advertiser für einen Dritten Werbung auf die Pelvit-Plattform einstellt. Auf Anforderung weist der Advertiser Pelvit nach, dass er berechtigt ist, für den Dritten Werbung einzustellen.
1.3
Der Advertiser darf in die Programme eigene Bedingungen gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen aufnehmen, wenn sie nicht mit diesen Teilnahmebedingungen in Widerspruch stehen. Bedingungen die zu diesen Teilnahmebedingungen in Widerspruch stehen, sind unwirksam, ohne dass es eines Widerspruchs von Pelvit bedarf.
1.4
Der Advertiser ist verpflichtet, die Durchführung von Aktionen zu ermöglichen und zum Zweck der Protokollierung den von Pelvit zur Verfügung gestellten "Tag" zu installieren. Er darf weder die Durchführung noch die Protokollierung von Aktionen behindern.
1.5
Der Advertiser räumt Pelvit und dem Publisher für die Durchführung dieses Vertrages das Recht ein, gewerbliche Schutzrechte, die in der Werbung Verwendung finden (z. B. Marken, Geschmacksmuster), zu nutzen.
1.6
Der Advertiser ist verpflichtet, Pelvit innerhalb des von ihm in der Aktionsbeschreibung gewählten Zeitraums, der sechs Monate, gerechnet ab der Übermittlung der Protokollierung einer Aktion, nicht übersteigen darf, die Durchführung der Aktion zu bestätigen oder Pelvit Gründe mitzuteilen, die gegen eine Vergütung der Aktion sprechen. Gründe, die eine Vergütung ausschließen, sind:
Die Durchführung der Aktion gilt als durch den Advertiser bestätigt, wenn der Advertiser Pelvit innerhalb des genannten Zeitraums keinen der genannten Gründe mitteilt.
1.7
Der Advertiser ist verpflichtet, die Werbung auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Enthält die Werbung Links auf andere Inhalte, gilt diese Verpflichtung auch für die verlinkten Inhalte. Der Advertiser darf insbesondere keine Werbung einstellen, die Rechte Dritter, wie z.B. gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte, verletzen und/oder gegen gesetzliche Vorschriften, wie z.B. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Strafgesetzbuch, den Jugendmedienschutzstaatsvertrag, das Betäubungsmittelgesetz, das Heilmittelwerbegesetz, das Arzneimittelgesetz und/oder das Waffengesetz, verstoßen.
Der Advertiser ist verpflichtet, sicherzustellen, dass seine Werbung keine staatsgefährdenden, gewaltverherrlichenden, pornographischen und/oder jugendgefährdenden Inhalte hat und/oder geeignet ist, Daten oder Systeme zu schädigen und/oder Daten zu löschen und/oder heimlich abzufangen.
1.8
Der Advertiser ist verpflichtet, den User gemäß den gesetzlichen Vorgaben über seine Rechte, insbesondere ein Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzgeschäft, zu informieren.
1.9
Der Advertiser kontrolliert die Webseiten und soweit möglich die E-Mails, auf denen er Werbung platzieren und veröffentlichen lässt. Er informiert Pelvit unverzüglich, wenn er den Verdacht hat, dass die Webseiten oder E-Mails rechtswidrige Inhalte haben.
2. Leistungen von Pelvit gegenüber dem Advertiser
2.1
Pelvit ermöglicht dem Advertiser die Einstellung seiner Programme in die Pelvit-Plattform und macht sie für den Publisher sichtbar.
2.2
Pelvit ermöglicht die Platzierung von Werbung auf den von dem Publisher angemeldeten Webseiten und/oder E-Mails.
2.3
Pelvit protokolliert die Durchführung einer Aktion und übermittelt das Protokoll an den Advertiser.
2.4
Pelvit richtet für den Advertiser einen individuellen Account ein, in dem der Advertiser seine Programme verwalten kann.
III. Besondere Teilnahmebedingungen für den Publisher
3. Rechte und Pflichten des Publishers
3.1
An dem Pelvit Affiliate Netzwerk darf als Publisher nur teilnehmen, wer mindestens 18 Jahre alt ist und ein Bankkonto unterhält. Ist der Publisher ein Unternehmer, hat er seine Steuernummer anzugeben und auf Anforderung einen Gewerbenachweis und/oder einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Der Publisher ist verpflichtet, seine Registrierungsdaten jederzeit aktuell zu halten. Dies sind insbesondere seine Anschrift und seine Bankverbindung.
3.2
Vertragspartner von Pelvit ist der Publisher, auch dann, wenn er Webseiten und/oder E-Mails eines Dritten auf der Pelvit Plattform anmeldet.
Der Publisher darf Webseiten und/oder E-Mails eines Dritten nur mit dessen Einwilligung anmelden und im Rahmen des Pelvit Affiliate Netzwerks verwenden. Der Publisher ist verpflichtet, Pelvit auf Anforderung nachzuweisen, dass der Dritte ihm die Verwendung seiner Webseiten und/oder E-Mails gestattet hat.
3.3
Der Publisher darf seine Bewerbung um Werbung des Advertisers nicht an Bedingungen knüpfen, die von diesen Teilnahmebedingungen abweichen. Bedingungen, die von diesen Teilnahmebedingungen abweichen, sind unwirksam, ohne dass es eines Widerspruchs von Pelvit bedarf.
3.4
Durch Installation des von Pelvit zur Verfügung gestellten "Tags" stellt der Publisher sicher, dass die von Pelvit vermittelte Werbung des Advertisers in die Webseiten und/oder E-Mails integriert werden kann.
3.5
Der Publisher darf die Durchführung von Aktionen weder selbst noch automatisch generieren und/oder die Protokollierung von Aktionen manipulieren, insbesondere darf er keine "Klickfarmen" installieren, E-Mails nicht an nicht existierende Adressen oder mehrfach an dieselbe Adresse schicken, keine Scripts und/oder andere Mittel einsetzen, die die Funktionen der Pelvit-Plattform einschließlich der Protokollierung beeinflussen und/oder behindern können, z.B. in Form des "Click-Spamming" oder von "DDos-Attacken".
3.6
Der Publisher ist nicht berechtigt, die Werbung des Advertisers in E-Mails zu integrieren, die er einem User ohne dessen ausdrückliche vorherige Zustimmung zusendet ("Spammail").
3.7
Der Publisher darf den Inhalt und die Gestaltung der Werbung des Advertisers nicht verändern.
3.8
Der Publisher ist verpflichtet, die Webseiten und E-Mails auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Setzt der Publisher Links auf andere Inhalte, gilt diese Verpflichtung auch für die verlinkten Inhalte.
Die Webseiten und E-Mails dürfen insbesondere keine Inhalte haben, die Rechte Dritter, wie z.B. gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte, verletzen und/oder gegen gesetzliche Vorschriften, wie z.B. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Strafgesetzbuch, den Jugendmedienschutzstaatsvertrag, das Betäubungsmittelgesetz, das Heilmittelwerbegesetz, das Arzneimittelgesetz und/oder das Waffengesetz, verstoßen.
Der Publisher ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Webseiten und E-Mails keine staatsgefährdenden, gewaltverherrlichenden, pornographischen und/oder jugendgefährdenden Inhalte enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen und/oder Daten zu löschen und/oder heimlich abzufangen.
3.9
Der Publisher kontrolliert die in die Webseiten bzw. E-Mails integrierte Werbung des Advertisers. Er informiert Pelvit unverzüglich, wenn er den Verdacht hat, dass die Werbung rechtswidrige Inhalte hat.
4. Leistungen von Pelvit gegenüber dem Publisher
4.1
Pelvit ermöglicht es dem Publisher, die vom Advertiser auf der Pelvit Plattform angelegten Programme einzusehen und sich bei dem Advertiser für Werbeinhalte und Aktionsbeschreibungen zu bewerben.
4.2
Pelvit ermöglicht es dem Publisher, die Werbung des Advertisers auf den angemeldeten Webseiten und E-Mails zu platzieren.
4.3
Pelvit richtet für den Publisher einen individuellen Account ein, in dem der Publisher die Platzierung der Werbung in den Webseiten und E-Mails verwalten kann und in dem nicht ausgezahlte Vergütungen angezeigt werden.
IV. Vergütungsregelungen
5. Zahlungen des Advertisers an Pelvit und an den Publisher
5.1
Der Advertiser ist verpflichtet, an Pelvit die in der Aktionsbeschreibung für den Publisher festgelegte Vergütung per 1000 AdImpressions, per click, per InfoView, per lead, per sale bzw. per lifetime für jede bestätigte Aktion gemäß Ziffer 1.6 zu zahlen.
5.2
Der Advertiser ist darüber hinaus verpflichtet, an Pelvit für jede bestätigte Aktion gemäß Ziffer 1.6 einen Betrag in Höhe von 30% der jeweils in der Aktionsbeschreibung für den Publisher festgelegten Vergütung zu zahlen.
5.3
Die Vergütung für den Publisher und für Pelvit ist mit Bestätigung der jeweiligen Aktion gemäß Ziffer 1.6 fällig.
5.4
Rechnungen gegenüber dem Advertiser werden ausschließlich elektronisch gestellt, in der Regel in dem auf die Bestätigung der jeweiligen Aktion gemäß Ziffer 1.6 folgenden Monat.
5.5
Der Advertiser ist zu Vorauszahlungen verpflichtet. Eine Verzinsung erfolgt nicht.
5.6
Die erste Vorauszahlung in Höhe von 500,00 ist unmittelbar nach Rechnungsstellung durch Pelvit vor dem Starttermin zu leisten ("Startguthaben").
5.7
Pelvit richtet für den Advertiser ein virtuelles Konto für seine Vorauszahlungen ein ("Vorauszahlungskonto"). Der Advertiser hat das Konto auf Aufforderung, die auch per Email erfolgen kann, aufzufüllen. Das Vorauszahlungskonto muss zu jedem Zeitpunkt ein Guthaben in Höhe von mindestens 25,00 aufweisen ("Mindestguthaben").
5.8
Der Advertiser ist verpflichtet, das Vorauszahlungskonto regelmäßig zu kontrollieren und sicherzustellen, dass es das Mindestguthaben aufweist.
6. Zahlungsabwicklung gegenüber dem Publisher
6.1
Die Höhe der an den Publisher zu leistenden Vergütung ergibt sich aus der Aktionsbeschreibung des Advertisers.
6.2
Voraussetzungen für die Zahlung der Vergütung an den Publisher sind:
6.3
Vergütungen werden an den Publisher erst ausgezahlt, wenn die Summe der Vergütungen für durchgeführte gültige und gemäß Ziffer 1.6 bestätigte Aktionen einen Betrag von mindestens 25,00 erreicht hat und der Publisher Pelvit zu der Auszahlung auffordert. Eine Verzinsung erfolgt nicht.
Pelvit erteilt mit der Zahlung einen Gutschriftbeleg. Umsatzsteuer zahlt Pelvit nur bei nachgewiesener Vorsteuerabzugsberechtigung.
Der Publisher trägt die Kosten einer Überweisung ins Ausland. Diese werden von dem Auszahlungsbetrag einbehalten.
6.4
Pelvit ist nicht verpflichtet, an den Publisher eine Vergütung zu zahlen, wenn keine gültige Aktion durchgeführt wurde, insbesondere die Aktion durch den Publisher generiert oder automatisch generiert und/oder die Protokollierung der Aktion manipuliert wurde und/oder, im Falle der Aktion "sale", der User innerhalb von zwei Wochen nach der Aktion ein gesetzliches Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht ausgeübt hat,
V. Allgemeine Teilnahmebedingungen für den Advertiser und den Publisher
7. Haftung und Gewährleistung
7.1
Die Haftung von Pelvit ist unabhängig von dem Rechtsgrund der Haftung wie folgt beschränkt:
7.2
Pelvit haftet nicht für vorübergehende Störungen der Pelvit-Plattform. Pelvit bemüht sich, bei Störungen den Betrieb der Pelvit-Plattform umgehend wieder herzustellen.
7.3
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten, Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen von Pelvit.
7.4
Pelvit übernimmt keine Gewähr für die Erzielung von Umsätzen und/oder die Generierung von Aktionen. Pelvit übernimmt zudem keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Advertiser und dem Publisher auf die Pelvit-Plattform eingestellten Inhalte und für die über die Pelvit-Plattform übermittelten Erklärungen des Advertisers und des Publishers.
8. Freistellung
8.1
Der Advertiser stellt Pelvit von Ansprüchen frei, die Dritte wegen Verletzung ihrer Rechte und/oder wegen eines Verstoßes der von dem Advertiser zur Verfügung gestellten Werbung gegen gesetzliche Vorschriften geltend machen.
8.2
Der Publisher stellt Pelvit von Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte und/oder wegen eines Verstoßes der angemeldeten Webseiten und/oder EMails gegen gesetzliche Vorschriften geltend machen.
8.3
Die Freistellung von Pelvit von Ansprüchen Dritter gemäß Ziffer 8.1 und 8.2 erfasst auch die Kosten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung einschließlich der Anwaltskosten. Der Advertiser und der Publisher stellen Pelvit bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen Informationen und Dokumente für die Rechtsverteidigung zur Verfügung.
9. Kontroll- und Eingriffsrechte von Pelvit
9.1
Pelvit ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Inhalte der Programme des Advertisers und der von dem Publisher angemeldeten Webseiten und soweit möglich der E-Mails zu überprüfen.
9.2
Pelvit ist berechtigt, die Durchführung einer Aktion jederzeit zu beenden und/oder Werbung bzw. angemeldete Webseiten und/oder E-Mails zu sperren. Dies gilt insbesondere, wenn
9.3
Pelvit ist berechtigt den Advertiser bzw. den Publisher bei vertragswidrigem Verhalten von der Nutzung der Pelvit-Plattform auszuschließen.
10. Weiterentwicklung der Pelvit-Plattform
Pelvit ist berechtigt, die Funktionen der Pelvit-Plattform zu ändern, insbesondere zu erweitern oder einzuschränken, und die Durchführung der durch die Änderung der Funktionen betroffenen Aktionen zu unterbrechen.
11. Aufrechnung
11.1
Der Advertiser darf ausschließlich unbestrittene und/oder rechtskräftig festgestellte Forderungen gegen Forderungen von Pelvit gegenüber dem Advertiser aufrechnen.
11.2
Der Publisher darf ausschließlich unbestrittene und/oder rechtskräftig festgestellte Forderungen gegen Forderungen von Pelvit gegenüber dem Publisher aufrechnen.
12. Vertragsdauer, Kündigung
12.1
Der Vertrag zwischen dem Advertiser und Pelvit beziehungsweise dem Publisher und Pelvit wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
12.2
Der Advertiser und Pelvit können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen. Hat ein vom Advertiser auf der Pelvit-Plattform angelegtes Programm eine längere Rest-Laufzeit, endet der Vertrag erst mit dem Ende der Laufzeit des Programms.
12.3
Der Publisher kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist ordentlich kündigen.
12.4
Die Kündigung bedarf der Schriftform unter Einschluss der elektronischen Form.
13. Folgen der Kündigung
13.1
Der Advertiser bzw. der Publisher löscht bei Beendigung des Vertrages unverzüglich die ihm von Pelvit zur Verfügung gestellten "Tags".
13.2
Bis zum Ende der Trackingzeit durchgeführte Aktionen werden gemäß diesen Teilnahmebedingungen abgerechnet.
Die Trackingzeit wird bei einer Kündigung des Advertisers berechnet ab Wirksamwerden der Kündigung, bei nicht sofortiger Löschung der Werbung durch den Advertiser im Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages ab Löschung der Werbung.
14. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Pelvit ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen zu ändern. Pelvit stellt die geänderten Teilnahmebedingungen dem Advertiser und dem Publisher spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zur Verfügung. Der Advertiser und der Publisher können nach Erhalt der geänderten Teilnahmebedingungen binnen zwei Wochen widersprechen. Widerspricht der Advertiser bzw. der Publisher innerhalb von zwei Wochen nicht, gelten die geänderten Teilnahmebedingungen als angenommen. Pelvit weist den Advertiser und den Publisher in der E-Mail mit den geänderten Teilnahmebedingungen auf die Folgen eines nicht fristgerechten Widerspruchs hin.
15. Nennung des Advertisers bzw. des Publishers als Referenz
Pelvit ist berechtigt, den Advertiser und den Publisher zu PR- und Vertriebszwecken als Referenz in Gesprächen, Veröffentlichungen, Print- und anderen Medien, insbesondere im Internet, sowie bei Veranstaltungen zu nennen und sein Logo sowie seine über die Pelvit-Plattform beworbenen Marken zu verwenden. Dies gilt nicht für personenbezogene Daten des Advertisers bzw. des Publishers.
16. Schlussbestimmungen
16.1
Weder der Advertiser noch der Publisher sind berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen für Pelvit abzugeben oder Pelvit in sonstiger Weise zu verpflichten und/oder zu vertreten.
16.2
Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen Pelvit und dem Advertiser sowie zwischen Pelvit und dem Publisher unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.
16.3
Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit den in Ziffer 16.2 genannten Verträgen ist, soweit der Advertiser bzw. der Publisher Kaufmann ist, Frankfurt am Main.
16.4
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die übrigen Bedingungen. Die betreffenden Parteien werden eine wirksame Bestimmung an die Stelle der unwirksamen setzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung entspricht. Das gleiche gilt bei einer Regelungslücke.
Stand: Mai 2008

